Hier sind einige allgemeine Informationen zum Erwerb und der Verlängerung von Landes- und Bundeskampfrichterlizenzen beim DKenB (laut KRO) zusammengetragen. Die Ausbildung ist Aufgabe der Kampfrichter-Kommission und der Referentin für Kampfrichterwesen Dance Yokoo. Der DKenB veranstaltet regelmäßig Kampfrichter Aufbau- und Fortbildungslehrgänge und koordiniert die Ausbildung der Landeskampfrichter in den Landesverbänden. Für die Kampfrichterausbildung wurde eine Kampfrichterschulungskommission eingerichtet, deren Mitglieder die Lehrgänge abhalten. Die Referentin für Kampfrichterwesen des NWKV Dr. Sigrun Caspary erreicht ihr HIER.
Weitere Informationen und Ordnungen
» DKenB Kampfrichterordnung (KRO)
» Kendo Wettkampf- und Kampfrichterregeln
» Shinpan Shiai Tepbiki (eng. übersetzt von Robert Stroud, Kendo Idaho)
» Kendo Shiai and Shinpan Regulations of International Kendo Federation (FIK). (Japanisch und English)
Die Prüfung zum Landeskampfrichter kann auf einem der Lehrgänge abgelegt werden, die in Absprache mit der Referentin für Kampfrichterwesen des DKenB auf Ebene des DKenB oder der Landesverbände durchgeführt werden. Als Inhaber einer Landeskampfrichterlizenz ist man befugt, an Landesturnieren als Kampfrichter zu fungieren. Alle Einsätze werden in den Kendopass eingetragen. Landeskampfrichter-Anwärter müssen mindestens den 1. Kyu abgelegt haben. Für die Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Als Bundeskampfrichter kann man sowohl an Meisterschaften auf Landesverbands- und Bundesebene als auch an internationalen Turnieren wie der Europameisterschaft tätig werden. Der DKenB kann geeignete Bundeskampfrichter für die Teilnahme bei Europa- und Weltmeisterschaften vorschlagen. Über deren Einsatz entscheiden die EKF bzw. die FIK.
Die Prüfung zum Bundeskampfrichter werden ausschließlich auf dem DKenB-Kangeiko abgehalten. Für die Prüfung müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
Die Prüfung gliedert sich in:
Werden die Leistungen in einem Abschnitt als nicht ausreichend angesehen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Alle 2 Jahre muss die Landeskampfrichterlizenz durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung verlängert werden. Sollte ein Kampfrichter 1 Jahr lang keinen Kampfrichtereinsatz gehabt haben, 2 Jahre lang an keiner Fortbildungsveranstaltung mehr teilgenommen oder aus sonst einem anderen Grund als ungeeignet eingestuft werden, wird die Lizenz nicht verlängert