Die Kyu Prüfungen beim NWKV erfolgen nach der Prüfungsordung des Deutschen Kendoverbands (DKenB). Sie beginnen mit dem 6. Kyu und enden mit dem Erreichen des 1. Kyu. Die Prüfungen können, mit Ausnahme des 5. Kyu, jeweils nach 6 Monaten nach der letzten bestandenen Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt jeweils 10 €, die vor der Prüfung in bar zu entrichten sind. Die Prüfungen im NWKV können nur von den unten genannten lizensierten Prüfern abgenommen werden.
Der DKenB hat auf der MV2023 die Prüfungsordnung für Kyu- und Dangrade geändert.
Die Vereine können beim NWKV beantragen, Kyuprüfungen bis zum 2. Kyu einschließlich auszurichten. Prüfungen zum 1. Kyu werden künftig vom NWKV durchgeführt. Die Änträge müssen vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin dem Vorstand gemeldet und hier veröffentlicht sein. Bei Antragstellung dem Vorstand bitte alle Namen von Prüfern nennen.
» Antrag für eine Kyuprüferlizens beim DKenB
Die aktuelle Liste der Kyû-Prüfer findet Ihr hier:
Nach der erfolgreichen Prüfung des 1.Kyu ist ein Prüfling nach einem weiteren Jahr Vorbereitungszeit berechtigt, an der Shodan Prüfung teilzunehmen. Dan Prüfungen finden bis zum 5.Dan innerhalb Deutschlands bei Seminaren oder Turnieren statt, siehe Termine. Die Prüfungsgebühren findet Ihr in dem Infobrief Dan-Prüfungen des DKenB.
Die Prüfung muss rechtzeitig 3 Wochen vorher beim Referenten für Prüfwesen des DKenB gemeldet werden. Nachmeldungen werden nicht angenommen! Seit 2007 findet keine schriftliche Prüfung mehr statt. Prüfungen im Ausland müssen gesondert genehmigt werden. Die Auslandspermission gibt es hier.
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling einen Eintrag in den Kendopass und eine Urkunde. Das Kendo Profile Certificate (gelbe Karte) wird für Prüfungen in Deutschland nicht benötigt.
» Dan Prüfungsordnung (DanPo)
» Verfahrensordung für Danprüfungen (DanVo)
Die aktuelle Liste der Dan-Prüfer findet Ihr hier: